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Garantiebedingungen




Diese Garantiebedingungen, Version 6-2023, gültig ab 01.06.2023, können frühere Versionen ersetzen und gehen etwaigen Garantiebestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.  


Garantiebedingungen

1.1. Carbolt BV garantiert, dass die gelieferten Produkte frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, soweit sich dies aus diesen Garantiebestimmungen ergibt.


1.2. Wenn sich während der Garantiezeit herausstellt, dass das Produkt aufgrund von Materialfehlern defekt ist, repariert oder ersetzt CARBOLT B.V. oder ein

CARBOLT B.V.-Händler im Garantiegebiet das Produkt oder die defekten Teile ohne Kosten für Arbeit oder Teile unter den nachstehenden Bedingungen.

CARBOLT B.V. und die Händler können defekte Produkte oder Teile durch neue oder überholte Produkte oder Teile ersetzen.

Alle zu ersetzenden Teile und Produkte gehen in das Eigentum von CARBOLT B.V. über.


1.3. Diese Garantie wird nur innerhalb der Garantiezeit und gegen Vorlage der Originalrechnung (mit Angabe von Kaufdatum, Produktname und Händler) zusammen mit dem defekten Produkt gewährt. CARBOLT BV und die CARBOLT BV-Händler können die Garantieleistung verweigern, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder

unvollständig sind.


1.4. Für separat verkaufte Teile, die nicht von CARBOLT BV oder nicht gemäß den Installationsanweisungen installiert wurden, wird keine Garantie übernommen.


1.5. Die Garantie kann nur vom Erstbesitzer des betreffenden CARBOLT BV-Produkts in Anspruch genommen werden.


1.6. Diese Garantie deckt keine Transportkosten oder Risiken ab, die mit dem Transport Ihres Fahrzeugs zu und von CARBOLT BV oder Ihrem CARBOLT BV-Händler verbunden sind.


Artikel 2 Garantiezeit

2.1. Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Original-Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauftag.


2.2. Für Verschleißteile wie Kabel und Federn wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, es liegen Konstruktions- und/oder Materialfehler vor.


2.3. Für andere Teile gilt bei ordnungsgemäßer Wartung eine Garantie von 5 Jahren.


Artikel 3 Garantieausschlüsse

3.1. Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:

a. Falscher und/oder nachlässiger Gebrauch des CARBOLT BV-Produkts und Gebrauch, der nicht seinem bestimmungsgemäßen Zweck entspricht;

B. Das CARBOLT BV-Produkt wurde nicht gemäß dem Serviceheft gewartet;

C. Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht durchgeführt;

D. Nachträglich eingebaute Teile entsprechen nicht der technischen Spezifikation des Produkts oder wurden falsch eingebaut;

e. Wenn die Codeseite des Zertifikatsschlüssels aus dem Benutzerhandbuch, aus der hervorgeht, dass das System vor der Auslieferung an den Kunden professionell montiert und überprüft wurde, nicht vorhanden ist oder nicht vom Verkäufer unterschrieben und an CARBOLT BV zurückgesandt wurde;


3.2. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Haftung von CARBOLT BV-NL BV für Schäden an (Teilen) des Produkts aufgrund von:

a. Falsche Einstellung/Spannung von Kabeln und Schlössern;

B. Falsche oder unzureichende Schmierung rotierender Teile und/oder Teile, für die dies vorgeschrieben ist.

C. Klimatische Einflüsse wie normale Lackverwitterung, Rost oder Chromrost.


Artikel 4 Garantieteile

4.1. Während der Garantiezeit werden alle Teile, bei denen CARBOLT BV einen Material- und/oder Konstruktionsfehler festgestellt hat, nach Wahl des Lieferanten repariert oder erstattet. Eventuelle Kosten für die (De-)Montage gehen zu Lasten des Eigentümers.

4.2. Die Kosten für den Transport des CARBOLT BV-Produkts und/oder des gesamten Fahrzeugs zu und von CARBOLT BV trägt der Eigentümer.

4.3. Wenn für ein bestimmtes Teil Garantieanspruch besteht und das Original nicht mehr verfügbar ist, stellt CARBOLT BV eine mindestens gleichwertige Alternative zur Verfügung.


Artikel 5 Garantiearbeiten.

5.1. Ansprüche können nur nach ausdrücklicher Genehmigung von CARBOLT BV geltend gemacht werden


5.2. Die Arbeiten werden vorzugsweise bei dem Händler durchgeführt, bei dem das Produkt gekauft wurde. Wenn dies direkt bei Carbolt BV der Fall war, werden die Arbeiten am aktuellen Standort von Carbolt BV durchgeführt (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist dies Varsseveld).


5.3. Eventuelle Anfahrtskosten gehen immer zu Lasten des Eigentümers, unabhängig davon, ob der Garantieanspruch gewährt wird oder nicht.


Artikel 6 Einreichung einer Reklamation

6.1. Ansprüche im Rahmen dieser Garantie müssen eingereicht werden – unter Vorlage des Produkts oder des betreffenden Teils zur Inspektion durch den CARBOLT BV-Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Gleichzeitig müssen dem Händler der Kaufbeleg und das vollständig ausgefüllte Schlüsselzertifikat vorgelegt werden.

6.2. Wenn der Eigentümer umgezogen ist oder der Händler nicht mehr verfügbar ist, verweist CARBOLT BV an den nächstgelegenen CARBOLT BV-Händler.


Artikel 7 Garantiebereich

7.1 Der Garantiebereich ist auf die Niederlande beschränkt.


Artikel 8 Haftung

8.1. Ein von CARBOLT BV anerkannter Garantieanspruch bedeutet nicht automatisch, dass CARBOLT BV auch die Haftung für etwaige erlittene Schäden übernimmt.

Die Haftung von CARBOLT BV geht niemals über das hinaus, was in diesen Garantiebedingungen beschrieben ist. Jegliche Haftung von CARBOLT BV für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Regelungen dieser Bestimmung finden keine Anwendung, wenn und soweit sich diese aus einer zwingenden gesetzlichen Regelung ergeben.


Artikel 9 Ausschlüsse und Beschränkungen

9.1. Sofern oben nicht anders angegeben, übernimmt CARBOLT BV keine Garantien (weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) hinsichtlich der Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder einer anderen Qualität des Produkts oder eines Teils davon. Wenn dieser Ausschluss nach geltendem Recht nicht oder nicht vollständig zulässig ist, gilt der Ausschluss oder die Einschränkung der Garantie von CARBOLT BV nur für

soweit gesetzlich zulässig.


Jede Garantie, die nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist (soweit gesetzlich zulässig) auf die Dauer dieser Garantie beschränkt. Diese Garantie verpflichtet CARBOLT BV nur zur Reparatur oder zum Austausch der Produkte, die unter die Bedingungen dieser Garantie fallen. CARBOLT BV ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen, dieser Garantie oder anderweitig, einschließlich – wirtschaftlicher oder materieller Verluste – des für das Produkt gezahlten Preises – entgangener Gewinne oder Einnahmen, Datenverluste, Verlust der Freude am Produkt usw andere verwandte Produkte – indirekt, sekundär

oder Folgeschäden oder Verluste.


Dies gilt unabhängig davon, ob diese Schäden oder Verluste auf Mängel oder Funktionsstörungen des Produkts oder verwandter Produkte zurückzuführen sind.

aufgrund von Mängeln oder weil das Produkt nicht verfügbar ist, während es sich bei CARBOLT BV oder einem CARBOLT BV-Händler befindet, was zu Ausfallzeiten, Nutzungsausfall oder Arbeitsunterbrechung führt.


Wenn geltendes Recht solche Haftungsausschlüsse verbietet oder einschränkt, schließt CARBOLT BV ihre Haftung aus oder beschränkt sie

sie nur im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. Die Haftung von CARBOLT BV im Rahmen dieser Garantie übersteigt in keinem Fall den für das Produkt gezahlten Preis. Wenn das geltende Recht jedoch nur höhere Haftungsbeschränkungen zulässt, gelten die höheren Beschränkungen.